Unsere Preise
Weitere Fragen erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
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Sehr gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine erste Einschätzung zur Rechtslage und den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Für eine Erstberatung zahlen Sie 75,- € pro angefangener halben Stunde zzgl. Umsatzsteuer. Bei höheren Streitwerten ab 25.000,- € erhöht sich die Gebühr auf 100 € zzgl. Umsatzsteuer.
Das Honorar für unsere Tätigkeit berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach gesonderter Vereinbarung. Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt in Zivilsachen regelmäßig nach dem sogenannten Streitwert, also nach der Höhe der geltend gemachten Gesamtforderung. Sofern ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht, werden wir aber den jeweiligen Anspruchsgegner zur Kostentragung heranziehen, um Sie von den Ihnen durch unsere Tätigkeit erwachsenen Kosten freizuhalten.
Für die Vertretung im Ermittlungsverfahren und/oder vor dem Strafgericht werden wir entweder ein festes Pauschalhonorar vereinbaren oder die Abrechnung der Tätigkeit erfolgt nach festen Stundensätzen. Hierzu wird eine eigene Vereinbarung geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgen.
In Verwaltungs -und Sozialangelegenheiten ist zwischen dem vorausgehenden Verwaltungsverfahren und dem späteren Gerichtsverfahren zu unterscheiden. In den meisten Fällen des Sozialrechts gibt es feste Rahmengebühren. Im Verwaltungsrecht wird dagegen wird regelmäßig nach Streitwert abgerechnet. Ist ein solcher Streitwert nicht zu beziffern, werden 5.000 € für die Berechnung zu Grunde gelegt. Das sind nicht die Anwaltskosten, sondern lediglich die Berechnungsgrundlage für das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Nähere Informationen erteilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Hinweis: die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht die Kosten des vorausgehenden Verwaltungsverfahrens, sei es im Antrags- oder Widerspruchsverfahren.
Um hinsichtlich der Kostentragung kein Risiko einzugehen, empfiehlt es sich, dass Sie vor einer Erstberatung bzw. außergerichtlichen Tätigkeit eine Deckungszusage einholen, da wir zwangsläufig Ihren persönlichen Versicherungsschutz nicht kennen können. Vor Erhebung einer Klage setzen wir uns gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt in Verbindung.
Sofern Sie über ein geringes Einkommen verfügen (z.B. ALG 2, Grundsicherung) haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung oder auf Prozesskostenhilfe für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren. Die entsprechenden Formulare können Sie sich unter dem Reiter „Formulare“ hier bitte entsprechend verlinken herunterladen und ausfüllen. Wenn Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe geltend machen wollen, so wenden Sie sich doch bitte mit dem entsprechenden ausgefüllten Formular und den dazugehörenden Unterlagen (z.B. aktuellen ALG-II-Bewilligungsbescheid) an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Ihres Wohnortes. Den von dort erhaltenen Beratungshilfeschein bringen Sie dann bitte beim ersten Besprechungstermin in unserer Kanzlei mit. Von Ihnen ist dann lediglich eine Schutzgebühr von 15 € zu zahlen, die Sie bitte in bar vorlegen. Soweit Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, erfolgt die Antragstellung direkt über uns.